Gesetzesänderung: Kündigungen ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung sind unwirksam. Gesetzesänderung zum 01.01.2017, § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX.
Bislang war die Kündigung auch ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung möglich.
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