Klarheit für Betriebsräte in Nachtschicht:
Arbeitet ein Betriebsrat in Nachtschicht und findet die Betriebsratssitzung am Tag statt, darf er die Arbeit früher einstellen, um die vorgeschriebenen elf Stunden Erholungszeit einzuhalten. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, 18.01.2017, Az.: 7 AZR 224/15 zur Pressemitteilung des BAG
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