Überqualifizierung kann Nichteinladung Schwerbehinderter zu Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst rechtfertigen.
Grundsätzlich ist die Nichteinladung Indiz für Diskriminierung wegen Behinderung. BAG 20.01.2016, Az.: 194/14 Rn. 27 ff.
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