Raucherpausen:
Keine Vergütungspflicht. Selbst wenn der Arbeitgeber Raucherpausen lange Zeit vergütet hat (durch Nichterfassung der Rauchzeiten), entsteht daraus kein Anspruch durch betriebliche Übung. Landesarbeitsgericht Nürnberg, 21.07.2015, Az,; 7 Sa 131/15 Landesarbeitsgericht Nürnberg, 05.08.2015, Az.: 2 Sa 132/15
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