Kanzlei Prof. Dr. Alenfelder
  • Hinweis
  • Datenschutz
  • Impressum

Prof. Dr. Klaus M. Alenfelder
Rechtsanwalt

Neugier schützt vor Strafe nicht - Kündigung wegen Verstoß gegen Datenschutz

21/1/2017

0 Kommentare

 
Der Mitarbeiter eines Bundeslandes war neugierig und lebte das aus: über 850 Anfragen beim Meldeamt - nur aus Neugier. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung zu 90 Tagessätzen verlor er nach 34 Jahren und trotz tarifvertraglichem Sonderkündigungsschutz den Arbeitsplatz.

Zum Urteil
0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Zur Kanzlei

    Autor

    Prof. Dr. Alenfelder

    Archiv

    Januar 2017

    Kategorien

    Alle
    AGG
    AGG Altersdiskriminierung
    AGG Behinderung
    AGG Bewerbung
    AGG Indizien
    AGG Lohndiskriminierung
    AGG Weltanschauung
    Arbeitsrecht Allgemein
    Arbeitszeit
    Befristung
    Betriebsrat
    Datenschutz
    Entgeltfortzahlung
    Kündigung
    Lohngerechtigkeitsgesetz
    Mobbing
    Privates
    Schwerbehinderung
    Straining
    Urlaub

    RSS-Feed

  • Hinweis
  • Datenschutz
  • Impressum