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Prof. Dr. Klaus M. Alenfelder
Rechtsanwalt

Befristete Teilzeit geplant

19/1/2017

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Anspruch auf befristete Teilzeit geplant in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Bislang kein Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit. Eine solche Rückkehr zur Vollzeit kann vereinbart werden, WENN der Arbeitgeber einverstanden war.

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