Kanzlei Prof. Dr. Alenfelder
  • Hinweis
  • Datenschutz
  • Impressum

Prof. Dr. Klaus M. Alenfelder
Rechtsanwalt

Kein Personalgespräch während Krankheit

20/1/2017

0 Kommentare

 
Kranke müssen nicht zum Personalgespräch erscheinen. Entscheidung des BAG vom 02.11.2016 (Az.: 10 AZR 596/15). Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer aufgefordert, während der Erkrankung zu einem Personalgespräch zu erscheinen. Dabei sollten die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten besprochen werden. Der Arbeitnehmer weigerte sich und erhielt deswegen eine Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber jetzt, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den kranken Arbeitnehmer kontaktieren wegen weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten, wenn er dafür ein „berechtigtes Interesse“ hat. Eine Besprechung im Betrieb jedoch darf er nur verlangen, wenn dies ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist UND der Erkrankte dazu gesundheitlich in der Lage ist.

Der Arbeitgeber muß diese „betriebliche Unverzichtbarkeit“ beweisen, was kaum je gelingen wird. 

Zum Urteil
0 Kommentare



Hinterlasse eine Antwort.

    Zur Kanzlei

    Autor

    Prof. Dr. Alenfelder

    Archiv

    Januar 2017

    Kategorien

    Alle
    AGG
    AGG Altersdiskriminierung
    AGG Behinderung
    AGG Bewerbung
    AGG Indizien
    AGG Lohndiskriminierung
    AGG Weltanschauung
    Arbeitsrecht Allgemein
    Arbeitszeit
    Befristung
    Betriebsrat
    Datenschutz
    Entgeltfortzahlung
    Kündigung
    Lohngerechtigkeitsgesetz
    Mobbing
    Privates
    Schwerbehinderung
    Straining
    Urlaub

    RSS-Feed

  • Hinweis
  • Datenschutz
  • Impressum